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Je mehr Punkte erfüllt werden, um so besser ist dann auch die geleistete Arbeit.

Leitfaden des EDHV e.V.

Lieber Pferdehalter!


Wie Sie Ihr Pferd auf den Hufschmied vorbereiten können

* Zur richtigen Beurteilung der Hufe und des Abfußens durch den Hufschmied sollten die Hufe und die Beine des Pferdes sauber und trocken sein.

* Längeres Anbinden und Hufe geben müsste vorher ausreichend mit dem Pferd geübt werden, nur an einem ruhigen Pferd kann der Schmied gut arbeiten.

* Nervöse Pferde sollten vom Besitzer oder Pfleger während des Beschlagens betreut werden.

* Das Pferd sollte auf festem, ebenen und sauberen Boden vorgeführt werden können. Eine Vorführbahn in erreichbarer Nähe sowie die entsprechende Vorbereitung des Pferdes wie evtl. Auftrensen sollte möglich sein.

* Die Vorbereitungen bitte vor der Ankunft des Schmiedes erledigen, dann kann die Zeit des Hufschmieds optimal für Ihr Pferd genutzt werden.

* Eine Vorbesprechung durch den Besitzer oder Pfleger des Pferdes zu dessen Gesundheitszustand und Nutzung sollte stattfinden, Auffälligkeiten (z.B. Stolpern, Streichen) am Pferd sowie eventuelle Krankheiten sollten dem Hufschmied mitgeteilt werden.

 

Wie Sie optimale Arbeitsbedingungen für Ihren Hufschmied schaffen können!

 Der Arbeitsplatz sollte:

 

*ausreichend groß sein, mindestens 20qm, z.B. 4x5m, um das Gefahrenpotential für Pferd und Schmied zu minimieren.

* Er muss trocken, sauber und windgeschützt sein.

* Der Boden sollte eben und trittsicher sein, um damit die Gefahr des Ausrutschens für Mensch und Pferd zu minimieren.

* Ausreichende Lichtquellen müssen vorhanden sein, damit der Hufschmied freie Rundumsicht für seine Arbeit hat.

* Der Beschlagplatz benötigt einen Stromanschluss für die elektrischen Werkzeuge und Maschinen des Hufschmieds.

* Der Raum sollte ruhig sein, ohne "Durchgangsverkehr", damit Ihr Hufschmied sich ungestört Ihrem Pferd widmen kann.

* Gefahrenquellen und Gerätschaften, wie z. B. Mistgabeln oder Heu und Stroh, sind wegen Brandgefahr außerhalb des Beschlagplatzes zu lagern.

* Mehrere Anbinderinge in entsprechender Höhe sollten vorhanden sein, auch um evtl. zur Beruhigung des Pferdes ein Beistellpferd anbinden zu können.

* Der Beschlagplatz muss für das Schmiedefahrzeug direkt anfahrbar sein.

Auszug aus den "Richtlinien für Reiten und Fahren" (FN-Verlag 1999) S. 201

". daher wird in allen Pferde haltenden Betrieben eine Arbeitsstätte für den Schmied benötigt.

Die freie Arbeitsfläche für den Schmied soll mindestens 3x5m, der gesamte Arbeitsplatz 20-25qm groß sein.

! Sofern ein Platz im Freien genutzt wird, muss die genügend große, windgeschützte Fläche überdacht sein, damit witterungsunabhängig ausgeschnitten oder beschlagen werden kann !

In größeren Betrieben empfiehlt sich der Anbau einer Schmiede."

Auszug aus "Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit" (VSG), Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft vom 1. Januar 2000

"Der Unternehmer (Pferdehalter) muss sicherstellen, dass bauliche Anlagen und Einrichtungen so gestaltet sind, dass eine tiergerechte und gefahrlose Pferdehaltung möglich ist. 
Der Unternehmer (Pferdehalter) muss sicherstellen, dass sicherheitstechnische Hilfsmittel für den Umgang mit Tieren vorhanden sind. Zum Beschlagen und zur Hufpflege sind die Pferde abzusatteln, auszuspannen und auszuschirren. Im Umkreis von drei Metern dürfen sich außer den zur Hufpflege oder zum Beschlagen benötigten Geräten keine anderen Gegenstände befinden. Der Fußboden muss sauber und trittsicher sein".

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